Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma aConTech GmbH (nachfolgend aConTech)

(FASSUNG: JANUAR 2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der aConTech GmbH für die Leistungen bei Vermittlung von Microsoft Online Diensten (Januar 2022)

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

a. Der Kunde möchte den bzw. die in dem Angebot genannten Microsoft Online Dienste „Microsoft 365, Microsoft Office 365, Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Azure“ bei Microsoft abonnieren und nutzen („Onlinedienste“). Dazu ist der Abschluss eines direkten Vertrags über diese Onlinedienste zwischen dem Kunden und der Microsoft Ireland Operations Limited („Microsoft“) für die EMEA Cloud erforderlich.

b. Nach den Regelungen der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) vermittelt die aConTech GmbH („aConTech“) als autorisierter Handelspartner von und für Microsoft dem Kunden lediglich diesen Vertrag mit Microsoft und übernimmt die in den hiesigen AGB geregelten begleitenden Tätigkeiten eines autorisierten Microsoft Handelspartners. Dazu gehört u.a. die Entgegennahme der Bestellung des Kunden für Microsoft und die Abrechnung der Onlinedienste. Die Bereitstellung der Onlinedienste und deren Betrieb dagegen erfolgt alleine durch Microsoft direkt gegenüber dem Kunden im Rahmen des zwischen dem Kunden und Microsoft abzuschließenden Microsoft Vertrages, nicht durch die aConTech.

c. Für die von der aConTech zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die generellen AGB’s der aConTech und die hiesigen AGB’s für die Leistungen bei Vermittlung von Microsoft Online Diensten. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von aConTech ausdrücklich nicht anerkannt, soweit aConTech diesen nicht ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat.

2. Zustandekommen des Vertrags zwischen Kunden und Microsoft

a. Das Angebot von aConTech über die vom Kunden von Microsoft gewünschten Onlinedienste stellt noch kein Angebot im Rechtssinne nach § 145 BGB dar. Vielmehr gibt der Kunde durch seine Bestellung ein solches Angebot gegenüber Microsoft ab, das aConTech für Microsoft entgegennimmt.

b. Der Kunde hat vor Abgabe seines Angebots sorgfältig den entweder dem Angebot beigefügten oder dortigen Link abrufbaren sog. „Microsoft Customer Agreement“ (MCA) samt aller weiteren, darin einbezogenen zusätzlichen Microsoft Bedingungen zum Beispiel, aber nicht abschließend die Online Services Use Terms, Microsoft Data Protection Addendum, etc. (zusammen für alles: „Microsoft Customer Agreement“) zu lesen und das Angebot nur abzugeben, wenn er damit einverstanden ist. Dieses Microsoft Customer Agreement enthält u.a. die Regelungen zur Lizenzierung, dem Datenschutz, der Vertraulichkeit, Produktgewährleistung, etc. Für die Beschaffenheit der von aConTech vermittelten Onlinedienste, deren Verfügbarkeit und Service Levels sowie alle anderen Bestandteile und Pflichten ist alleine das Microsoft Customer Agreement maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Onlinedienste ist nicht geschuldet. Eine solche kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Onlinedienste in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Microsoft oder der aConTech herleiten. Angekündigte oder mit dem Kunden abgestimmte Wartungsfenster der aConTech werden nicht auf die Verfügbarkeit der Dienste angerechnet.

c. Die Annahme des Angebots des Kunden durch Microsoft und damit das Zustandekommen des Microsoft Customer Agreements (MCA) erfolgt, sobald aConTech für Microsoft dem Kunden im Office 365, Dynamics 365 oder Azure Admin Center die Onlinedienste erstmalig bereitgestellt hat. Dies ist unabhängig davon, wann der Kunde die Onlinedienste tatsächlich erstmalig nutzt.

d. Mit Zustandekommen des Microsoft Customer Agreements (MCA) zwischen Microsoft und Kunde ist der Kunde berechtigt, in dem im Microsoft Customer Agreement bestimmten Umfang die von Microsoft bereitgestellten Onlinedienste zu nutzen. Die Onlinedienste werden direkt von Microsoft über eigene Rechenzentren erbracht. Die aConTech hat auf diese keinen Zugriff und kann dortige Ausfälle oder Fehler nicht beheben.

e. Das Microsoft Customer Agreement (MCA) regelt die Rechte und Pflichten des Kunden, sowie die von Microsoft betreffend der Bereitstellung und Nutzung der Onlinedienste. Er enthält auch samt seinen Anlagen abschließend die Leistungsbeschreibungen und Service Levels.

Die aConTech weist den Kunden darauf hin, dass das Microsoft Customer Agreement die Nutzungsvereinbarung zwischen Kunden und Microsoft betreffend der Onlinedienste darstellt und u.a. Regelungen zur Lizenzgewährung und Nutzungsrechtseinräumung an den Kunden durch Microsoft beinhaltet, verschiedene Kontroll- und Auditrechte durch Microsoft, Details zu Bestellungen von Cloud-Diensten und die Rolle der aConTech als autorisierter Handelspartner, Regelungen zur Vertragslaufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten des Kunden, zur Sicherheit und Datenschutz, Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen zugunsten von Microsoft, Regelungen für den Fall, dass Dritte Ansprüche gegen den Kunden oder Microsoft geltend machen, eine Rechtswahl sowie Regelungen zum Gerichtsstand, etc.

f. Der Kunde erklärt die Kenntnisnahme der Bestimmungen aus dem Microsoft Customer Agreement (MCA) als Anlage dieser AGB und akzeptiert ihre Geltung in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Ändert Microsoft die Bestimmungen, so akzeptiert der Kunde die neuen geltenden Fassungen spätestens mit einer Verlängerung oder Veränderung eines Abonnements. 

g. Die Akzeptanz des Microsoft Customer Agreements (MCA) durch den Kunden wird durch aConTech im Azure AD Tenant bzw. Mandant (der jedem CSP Abonnement als Basis dient) fixiert, um eine verbindliche Nachweisbarkeit zu schaffen. Hierzu werden folgende Angaben des Kunden fixiert: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (optional) und Datum.

3. aConTech als autorisierter Handelspartner / Zustandekommen des Vertrags zwischen Kunde und aConTech

a. aConTech und Kunde sind sich einig, dass die aConTech als der vom Kunden gemäß dem Microsoft Customer Agreement ausgewählter autorisierter Handelspartner fungiert.

b. Möchte der Kunde den Umfang der Onlinedienste bei Microsoft gemäß den Regelungen im Microsoft Customer Agreement ändern oder diese kündigen, hat er sich dazu an die aConTech als autorisierten Handelspartner zu wenden, die entsprechend der ihr von Microsoft eingeräumten Rechte für Microsoft Vertragsänderungen vereinbaren kann sowie für Microsoft Kündigungen entgegenzunehmen hat.

c. Mit Zustandekommen des Microsoft Customer Agreements fungiert die aConTech zudem im Umfang der diesbezüglichen Regelungen im Microsoft Customer Agreement während dessen Laufzeit als Hauptadministrator der Onlinedienste und verfügt über entsprechende Administratorenrechte.

d. Der diesbezügliche Vertrag und die Vermittlungsleistungen zwischen dem Kunden und der aConTech kommen zeitgleich mit dem Microsoft Customer Agreement zwischen Kunde und Microsoft zustande.

4. Pflichten des Kunden

a. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der von ihm bestellten Onlinedienste informiert. Dem Kunden obliegt die eigenständige Prüfung, ob die ausgewählten Onlinedienste seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch die aConTech bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

b. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Onlinedienste ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung sowie einer ausreichenden Anbindung an das Internet obliegt alleine dem Kunden. Der etwaige Zugang des Kunden zu den Onlinediensten ist abhängig von der Verbindung über das Internet, für die der Kunde allein verantwortlich ist. Der Kunde trägt die Kosten für seinen Internetzugang.

c. Der Kunde ist für den Download und die Installation der notwendigen Software zur Nutzung der Onlinedienste selbst verantwortlich. Der Kunde beachtet die von Microsoft für die Installation und den Betrieb der bestellten Onlinedienste erteilten Hinweise. Der Kunde wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.

d. Der Kunde testet die Onlinedienste vor Produktiveinsatz gründlich auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration.

e. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass die Onlinedienste ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten. Der Kunde wird tägliche Sicherungskopien seiner Daten durchführen und darauf achten, dass die gesicherten Daten vollständig und aktuell sind.

5.  Nachbestellung weiterer Microsoft Onlinedienste durch den Kunden für Office 365 und Dynamics 365, zudem Azure Erweiterungen

a. Der Kunde kann während der Laufzeit des Microsoft Customer Agreements und in dessen Rahmen weitere Onlinedienste von Microsoft hinzuabonnieren („Nachbestellung“). Dazu hat er bei aConTech ein Angebot anzufordern und diese über aConTech bei Microsoft zu bestellen.

Für nachbestellte Microsoft Onlinedienste gelten die Regelungen der hiesigen AGB entsprechend, insbesondere zur Bestellung die Ziffer 2. und zur Laufzeit und Kündigung die Ziffer 6. Dabei beginnt die in Ziffer 6. bestimmte Abonnement-Laufzeit für nachbestellte Microsoft Onlinedienste jeweils, sobald die aConTech dem Kunden diese im Office 365 und Dynamics 365 Admin Center des Kunden bereitgestellt hat.

b. Für Azure Nachbestellungen und Erweiterungen

Der Kunde kann während der Laufzeit des Microsoft Customer Agreements und in dessen Rahmen weitere Azure Onlinedienste hinzubuchen und bestehende selbstständig erweitern. In Azure hat der Kunde die Möglichkeit über ein Self-Serviceportal seine Dienste selbst zu erweitern, oder zu reduzieren. Eine eigenständige Erweiterung des Serviceumfangs ist gleichzusetzen mit einer Auftragserteilung.

Für nachbestellte Microsoft Azure Onlinedienste gelten die Regelungen der hiesigen AGB entsprechend, insbesondere zur Bestellung die Ziffer 2. und zur Laufzeit und Kündigung die Ziffer 6. Dabei beginnt die in Ziffer 6. bestimmte Abonnement-Laufzeit für nachbestellte Microsoft Onlinedienste jeweils, sobald der Kunde diese im Azure Admin Center gebucht hat.

Der Kunde sollte möglichst eine Benachrichtigung für ein Limit im Azure Center oder im Cloud Market Place festlegen (lassen), ab dem er über das Erreichen des Limits informiert wird. Dabei ist eine zeitliche Verzögerung der Abrechnung seitens Microsoft zu berücksichtigen.

aConTech haftet nicht für falsche oder unsachgemäße Konfiguration und Buchung von Leistungen in Azure. Eine unsachgemäße Anpassung der Dienste kann in kurzer Zeit hohe Kosten verursachen, die der Kunde vollständig zu tragen hat.

c. Zu verschiedenen Zeitpunkten nachbestellte Microsoft Onlinedienste sind voneinander unabhängig und für sich genommen im Rahmen der Kündigungsregelungen der Ziffer 6. zu kündigen.

6. Laufzeiten und Kündigung

a. Betreffend der vom Kunden im Rahmen des Microsoft Customer Agreements von Microsoft abonnierten Onlinedienste gilt ab Zustandekommen des Microsoft Customer Agreements (siehe Ziffer 2.c.) jeweils eine Abonnement-Laufzeit von 12 Monaten. Diese Laufzeit gilt unabhängig davon, ob eine jährliche oder monatliche Bezahlung der Vergütung vereinbart ist.

Ein Abonnement der Onlinedienste kann (1) vom Kunden sowie (2) von aConTech für Microsoft jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine solche Kündigung, verlängert sich das jeweilige Abonnement der Microsoft Onlinedienste in dem Umfang, wie es zum Laufzeitende besteht, automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Im Übrigen ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

b. Hat der Kunde vor seiner Aussprache einer Kündigung weitere Onlinedienste nachbestellt, hat er in seiner Kündigung zu benennen, auf welche abonnierten Onlinedienste sich die Kündigung bezieht.

c. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der aConTech läuft analog zu Ziffer 6.a. und ist analog zu Ziffer 6.a. kündbar. Er endet spätestens mit Ende des Microsoft Customer Agreements.

d. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweils unberührt.

Die aConTech kann für Microsoft den Vertrag betreffend des Abonnements von Onlinediensten sowie den eigenen Vertrag mit dem Kunden jeweils aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn sich der Kunde im Falle einer monatlichen Zahlweise mit dem Nutzungsentgelt für zwei (2) aufeinanderfolgende Monate oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug befindet oder aConTech berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der Kunde zahlungsunfähig ist bzw. die Voraussetzungen zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gegeben sind.

e. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen hat der Kunde stets gegenüber der aConTech zu erklären, auch soweit das Microsoft Customer Agreement und/ oder lediglich ein Abonnement von Microsoft Onlinediensten betroffen ist.

f. Die aConTech weist den Kunden darauf hin, dass mit Ende des Microsoft Customer Agreements Microsoft alle in den Cloud Diensten des Kunden gespeicherte Daten unwiederbringlich löschen wird. Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber gegen aConTech für 15 Tage ab Kündigung einen Anspruch auf Herausgabe seiner (Zugangs-) Daten. Die Herausgabe erfolgt durch Download der Daten durch den Kunden. Auf Wunsch des Kunden kann aConTech die Daten auch entgeltlich auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. Übt der Kunde den Herausgabeanspruch nicht fristgerecht aus, erlischt dieser. Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht. Sollte der Auftraggeber im Falle der Vertragsbeendigung Unterstützung bei einer möglicherweise erforderlichen Datenmigration benötigen, können diese Unterstützungsleistungen gesondert mit aConTech vereinbart werden.

g. Die gesonderte Vergütung der Unterstützungsleistung erfolgt zu den in Punkt 11 angegebenen Stundensätzen.

7. Vergütung, Zahlung

7.1 Microsoft Office 365 und Dynamics 365

a. Für die Nutzung der abonnierten Microsoft Onlinedienste und die Leistungen der aConTech nach dem hiesigen Vertrag hat der Kunde die im Angebot genannten Nutzungsentgelte zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zu bezahlen. Die Bezahlung hat gegenüber der aConTech zu erfolgen. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden.

b. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden jeweils im Voraus zu entrichten:

Im Falle einer im Angebot vereinbarten jährlichen Zahlweise ist der Jahresbetrag mit Zugang der Auftragsbestätigung von aConTech beim Kunden fällig, spätestens mit erstmaliger Bereitstellung der Microsoft Onlinedienste. Sollten während der Abonnementlaufzeit weitere Dienste beauftragt werden, erhalten Sie unterjährig eine Rechnung für die beauftragte Lizenzanzahl anteilig zum verbleibenden Abrechnungszeitraum des Jahresabonnements.

Im Falle einer im Angebot vereinbarten monatlichen Zahlweise erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung mit Zahlung per Abbuchung 5 Tage nach Rechnungsdatum per gesondertem SEPA Abbuchungsmandat ggf. anteilig und während dem Monat zusätzlich beauftragter Lizenzen für den verbleibenden Monatszeitraum.

In allen anderen Fällen ist die Zahlung 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

c. Es besteht Einigkeit, dass Rechnungen in Papierform oder per E-Mail übersandt werden können.

7.2 Microsoft Azure

a. Für die Nutzung der abonnierten Microsoft Azure Dienste und die Leistungen der aConTech nach diesem Vertrag hat der Kunde die unter https://azure.microsoft.com/de-de/pricing aufgezeigten Nutzungsentgelte und die im Angebot genannten Serviceentgelte zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt gegenüber der aConTech. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für Services unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden. Azure Dienste werden nutzungsabhängig abgerechnet.

b. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden jeweils monatlich im Nachhinein zu entrichten:

Für die monatliche Zahlweise erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung mit Zahlung per Abbuchung 5 Tage nach Rechnungsdatum per gesondertem SEPA Abbuchungsmandat.

c. Es besteht Einigkeit, dass Rechnungen in Papierform oder per E-Mail übersandt werden können.

8. Preisanpassungen

a. Bei jährlicher Zahlweise für Office 365 und Dynamics 365 ist eine Preisgarantie von 12 Monaten enthalten.

Im Falle der jährlichen Verlängerung des Abonnements von Onlinediensten ist aConTech berechtigt, jeweils zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit eine Preisanpassung durchzuführen.

b. Bei einer monatlichen Zahlweise ist die aConTech berechtigt, die Preise mit einer Vorabankündigungsfrist von 25 Tagen zum Anfang des nächsten Monats anzupassen. Bewirkt die Preisanpassung eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen.

c. Für Azure gilt keine Preisgarantie. Es gelten jeweils die unter https://azure.microsoft.com/de-de/pricing/ aufgezeigten aktuellen Preise.

9. Sperrung der Microsoft Cloud Dienste

a. Die aConTech ist berechtigt, jederzeit den Zugang des Kunden zu einem Onlinedienst zur Vermeidung von Schäden, Haftung oder Sanktionen oder aus vergleichbarem Grund sperren zu lassen, insbesondere dann und solange, wie der Kunde gegen Gesetze verstößt oder sich im Widerspruch zu den mit der aConTech oder mit Microsoft vereinbarten Bedingungen verhält.

b. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines vereinbarten Nutzungsentgelts ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil bereits länger als einen (1) Monat ab Fälligkeit in Zahlungsverzug und hat diesem Umstand auch nach ausdrücklichem Hinweis von aConTech unter Sperrandrohung nicht abgeholfen, kann die aConTech den Zugang des Kunden zu einem Onlinedienst bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs ganz oder teilweise sperren lassen. aConTech wird berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Alle weiteren Ansprüche und Rechte von aConTech bleiben unberührt, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Fälligkeits- und Verzugszinsen sowie Leistungsverweigerungsrechte.

c. Die aConTech wird den Kunden unverzüglich über jede Sperrung, die Gründe hierfür und die vorgesehene Dauer informieren.

d. Im Falle einer dauerhaften Sperrung ist die aConTech berechtigt, das Abonnement des betroffenen Onlinedienstes aus wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Falle hat der Kunde der aConTech sämtliche Schäden inklusive etwaigen entgangenen Gewinn zu ersetzen, der in der Regel darin besteht, dass die vereinbarte Vergütung vom Kunden bis zum Ablauf einer möglichen ordentlichen Kündigung zu zahlen ist.

10. Gewährleistung und Haftung betreffend die Microsoft Cloud Dienste

Die aConTech vermittelt lediglich die Onlinedienste, erbringt diese aber nicht. Die aConTech weist den Kunden daher darauf hin, dass dieser jegliche Ansprüche, die die Onlinedienste betreffen, gegenüber Microsoft als diesbezüglichen und alleinigen Vertragspartner des Kunden geltend zu machen und durchzusehen hat. Dies betrifft insbesondere Mängel-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, die aus Fehlern, Mängel oder Störungen der Onlinedienste resultieren.

11. Support durch aConTech

a. Der Kunde kann betreffend der von ihm bestellten Microsoft Onlinedienste an aConTech zu deren üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen bundesdeutsche sowie Feiertage des Bundeslandes Bayern) beim Helpdesk unter 0911-131314-60 (mit Premium Supportvertrag) oder per E-Mail an support@acontech.de

b. Die aConTech nimmt Meldungen nach den beiden vorstehenden Absätzen für Microsoft entgegen und wird mit Microsoft Kontakt aufnehmen, damit Microsoft Mängel, Störungen, Fehler oder Schäden beheben kann. Die aConTech schuldet insofern lediglich die korrekte und unverzügliche Weitergabe der Meldungen an Microsoft, nicht die Behebung. Die Leistung wird zum pauschalen Satz von 150,00 Euro pro Stunde bei 0,25 Stunden genauer Abrechnung dem Kunden in Rechnung gestellt, falls mit dem Kunden nicht ein eigener Supportvertrag mit gesonderten Konditionen vereinbart wurde.

c. Reine Support-Anfragen versucht aConTech zuvor allerdings, im Sinne eines First Level Supports gegenüber dem Kunden selbst zu beantworten, wobei ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet ist. Die Leistung wird zum pauschalen Satz von 150,00 Euro pro Stunde bei 0,25 Stunden genauer Abrechnung dem Kunden in Rechnung gestellt, falls mit dem Kunden nicht ein eigener Supportvertrag mit gesonderten Konditionen vereinbart wurde.

d. Beim Einsatz von (hochverfügbaren) Services in Azure empfehlen wir den Abschluss eines geeigneten Supportvertrages mit dem Betreiber Microsoft. Dann hat der Kunde das Recht sich auch direkt an den Support zu wenden. Für die Supportverträge gelten gesonderte Reaktionszeiten, die zwischen Microsoft und dem Kunden vereinbart werden.

12. Haftung von aConTech und Haftungsfreistellung

a. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der aConTech, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

b. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

c. Soweit die aConTech nach vorstehenden Regelungen haftet, gilt für die Wiederbeschaffung von Daten, dass die aConTech nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

d. Der Kunde ist für die von ihm durch die Onlinedienste vorgenommenen Einstellungen und seine etwaigen gelieferten Inhalte verantwortlich. Der Kunde stellt die aConTech von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die aConTech wegen Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden gelten gemacht werden.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

a. Der Kunde und aConTech verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, soweit nicht zur Erfüllung des hiesigen Vertrages oder des Microsoft Customer Agreements erforderlich.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei, (a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden, (b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren, (c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem hiesigen Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

b. Soweit die aConTech, etwa als Hauptadministrator, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe des von aConTech und dem Kunden separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages von aConTech (abrufbar unter https://www.acontech.de/service-nutzungsbedingungen/). Der Kunde kann die Zusendung eines Entwurfs des Auftragsverarbeitungsvertrages von aConTech online mit Hilfe der unter https://www.acontech.de/adv-beantragung/ dafür bereitgestellten Eingabemaske beantragen.

14. Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen des hiesigen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.#

b. aConTech ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen mindestens zwei Wochen vorab an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden ist die aConTech berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die aConTech wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht des Kunden und diese Folgen hinweisen.

c. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der aConTech unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Internationalen Privatrecht und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. aConTech weist den Kunden darauf hin, dass für den von ihm mit Microsoft abgeschlossenen Microsoft Customer Agreements in der Regel vorgesehen ist, dass irisches Recht gilt.

d. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und aConTech im Zusammenhang mit dem hiesigen Vertrag Fürth. Die aConTech ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

e. Erfüllungsort für die Leistungen von aConTech ist Fürth.

f. Sollten Bestimmungen des hiesigen Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, wenn sich in dem hiesigen Vertrag eine Regelungslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den entsprechenden Aspekt bedacht hätten.

Anlage 1:

Microsoft Office 365 Cloud Verträge

Microsoft Customer Agreement für Microsoft-Onlinedienste (EMEA Cloud): https://aka.ms/customeragreement

Microsoft Office 365-Dienstbeschreibungen: https://technet.microsoft.com/de-de/library/office-365-service-descriptions.aspx

Microsoft Nutzungsrechte für Microsoft-Onlinedienste: https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.aspx

Microsoft Online Services Data Protection Addendum (DPA): https://www.microsoft.com/licensing/docs

Microsoft Vereinbarung zum Servicelevel: https://www.microsoft.com/licensing/docs

Microsoft Dienststatus und Verfügbarkeit: https://technet.microsoft.com/de-de/library/office-365-service-health.aspx

Azure Cloud Dienste nach Ort oder Region: https://azure.microsoft.com/de-de/regions/

Azure Preisliste: https://azure.microsoft.com/de-de/pricing/

aConTech Richtlinien und Verträge

aConTech Datenschutzrichtlinie

aConTech DS-GVO AVV

aConTech IT-Sicherheitskonzept